Häufig gestellte Fragen

Was wird ausgezeichnet?

Der PdSK e.V. macht die Öffentlichkeit auf herausragende neue Musikproduktionen, Wortkunstproduktionen sowie filmische Musikdokumentationen aufmerksam. Voraussetzung ist, dass sie öffentlich zugänglich sind. Kriterien zur Nominierung und Wertung können sein: Interpretation, künstlerische Qualität, Repertoirewert, Präsentation, Klangqualität u.v.a.m.

Wie werden die Preise ermittelt?

Hierzu nominieren die Jurorinnen und Juroren in ihrer jeweiligen Fachjury Produktionen/Alben für die quartalsweise erscheinenden Bestenlisten. Die nominierten Titel werden auf einer Longlist veröffentlicht. Die Bewertung der Nominierten obliegt den Fachjurys. Außerdem schlägt die Gesamtheit aller Jurorinnen und Juroren herausragende Persönlichkeiten für die Ehrenpreise und Nachtigall vor. Die Entscheidung über die Vergabe von Jahrespreisen, Ehrenpreisen und Nachtigall trifft der jährlich einmal zusammentretende Jahresausschuss.

Welche Produktionen sind zugelassen?

Neben traditionellen Tonträgern wie CD, Vinyl, DVD und Blu-ray werden seit 2017 auch digitale Veröffentlichungen wie Streamings und Downloads bewertet und ausgezeichnet.
Die Produktionen müssen im deutschsprachigen Musikfachhandel für die Allgemeinheit erhältlich sein (vor Ort oder in Onlineshops); auch der Direktvertrieb über z.B. die eigene Webseite ist zulässig. Nicht berücksichtigt werden hingegen einzelne mp3-Dateien, Vorab-Releases oder Demobänder.

Wann sollte ich meine Produktion einreichen?

Es empfiehlt sich, die Bemusterungen z.B. direkt nach Erhalt aus dem Presswerk vorzunehmen, idealerweise mehrere Wochen vor dem offiziellen Veröffentlichungstermin (VÖ), damit die Jurorinnen und Juroren ausreichend Zeit zum Anhören haben und der VÖ nicht mit den internen Nominierungsstichtagen kollidiert.

Für die Bestenlisten gelten dabei folgende Stichtage:

Bestenliste interner Nominierungsstichtag
Nr. 1 05.12.
Nr. 2 05.03.
Nr. 3 05.06.
Nr. 4 05.09.

An diesen Stichtagen müssen die Jurorinnen und Juroren der Fachjurys ihre Nominierungen für ein Quartal abgeben.

Welche weiteren Termine sind für mich relevant?

Entscheidend für die Nominierbarkeit einer Produktion ist, wann sie veröffentlicht wurde. Eine Produktion gilt ab dem Zeitpunkt als veröffentlicht, ab dem sie auch tatsächlich im Handel verfügbar und lieferbar ist.

Da mit den Bestenlisten Produktionen des vorausgegangenen Quartals auszeichnet werden, können pro Bestenliste nur Titel berücksichtigt werden, die in den jeweils vorausgegangenen 3 Monaten veröffentlicht wurden. Daraus ergibt sich für die Bestenlisten folgender Turnus:

Bestenliste enthält Produktionen mit VÖ
Nr. 1 06.09. bis 05.12.
Nr. 2 06.12. bis 05.03.
Nr. 3 06.03. bis 05.06.
Nr. 4 06.06. bis 05.09.

Beispiel: Ein Album, das am 25.04.2020 veröffentlicht wird, kann von den Jury-Mitgliedern nur für die Bestenliste Nr. 3/2020 nominiert werden, da der VÖ zwischen 06.03. und 05.06. liegt.

Es kommt vor, dass der VÖ einer Produktion zeitlich zu nah am Nominierungsstichtag liegt, wodurch die Produktion nicht mehr berücksichtigt werden kann: sei es, dass die Jurorinnen und Juroren in der betreffenden Fachjury die Produktion erst nach dem Stichtag kennenlernten oder, dass sie die Produktion aus anderen Gründen nicht mehr evaluieren konnten. Für solche Produktionen besteht eine weitere Chance; ist nämlich ein Juror/eine Jurorin von der herausragenden Qualität dieser Produktion so überzeugt, dass er/sie diese für einen Jahrespreis nominiert, kann ein Jahrespreis gewonnen werden. Die Jahrespreise werden in der Regel im Oktober eines jeden Jahres veröffentlicht und berücksichtigen Produktionen der zurückliegenden 18 Monate.

Wie reiche ich eine Produktion ein?

Eine Bemusterung kann physisch oder digital direkt an die jeweiligen Jury-Mitglieder erfolgen. Es empfiehlt sich, jedes Mitglied einer Jury zu bemustern. Mit der Einsendung einer neuen Produktion machen Sie die entsprechenden Jury-Mitglieder auf die Neuproduktion aufmerksam.
Eine Einsendung kann jedoch nicht automatisch die Nominierung garantieren. Die Nominierung obliegt allein den Jurorinnen und Juroren des PdSK e.V. Alle unsere Jurorinnen und Juroren arbeiten unabhängig und entscheiden nach eigenem Ermessen, welche Produktionen sie nominieren.

Wem schicke ich meine Produktion?

Bitte schicken Sie keine Tonträger (CDs, DVDs, Blu-rays oder Vinyl-Platten) unaufgefordert in die Geschäftsstelle. Auf Anfrage erhalten Sie über die Geschäftsstelle die Kontaktdaten der Jury-Mitglieder des PdSK e.V. (Mail und Postadresse).
Auf dieser Seite sind sämtliche Kategorien mit den jeweiligen Jury-Mitgliedern aufgelistet. Sie können gezielt bemustert werden. Es dürfen auch mehrere Jurys beschickt werden.

Wie werden die Gewinner ermittelt?

Details zur Gewinner-Ermittlung und wie der PdSK arbeitet können Sie den Durchführungs­bestimmungen entnehmen. Darin werden auch die Unterschiede zwischen den Bestenlisten, Jahrespreisen, Ehrenpreisen und der Nachtigall erläutert.

Welche Kosten entstehen für mich?

Wir erheben keinerlei Nominierungsgebühren wie andere Preise. Jede Produktion erhält bei uns eine Chance auf eine Auszeichnung.

Goldene Sticker: Kostenpflichtig sind lediglich unsere goldenen Sticker (Aufkleber) – ein seit 50 Jahren bekanntes Gütesiegel. Diese Sticker sind über die Geschäftsstelle zu beziehen (Preisliste: siehe unten). Mit der Bestellung der Sticker unterstützen Sie die ehrenamtliche Tätigkeit der Juroren und erwerben gleichzeitig das Recht, das Gütesiegel in Anzeigen, Katalogen und eigenständigen Drucksachen zu verwenden. Die Verwendung ist nicht verpflichtend. Im Internet ist der Einsatz der digitalen Sticker kostenfrei bei Verlinkung auf unsere Webseite. (Den digitalen Sticker erhalten Gewinner per Mail zugeschickt.)

Handsignierte Urkunden der Bestenlisten: Neben dem kostenfreien Standardversand der digitalen Urkunden bieten wir auf Wunsch auch individuelle, handsignierte Urkunden auf Deutsch und Englisch (DIN A4) an. Für diese Urkunden erheben wir eine Bearbeitungsgebühr.

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