Regularien

Mit den sogenannten »Durchführungs­bestimmungen« werden die Modalitäten der Preisfindung festgelegt. Sie richten sich in erster Linie an die Jury-Mitglieder des PdSK e.V.

Künstler, Musiker, Labels, Vertriebe oder Verlage finden zum Auswahl- und Bewerbungsverfahren Erläuterungen in der Kategorie »Häufige Fragen«.

Termine der Bestenlisten 2024-2025

Nominierung bis:1 Aus dem Quartal: Bewertung bis:2 Veröffentlichung:
BL1/2024 05.12.23 06.09. bis 05.12.23 05.01.24 15.02.24
BL2/2024 05.03.24 06.12.23 bis 05.03.24 05.04.24 15.05.24
BL3/2024 05.06.24 06.03. bis 05.06.24 05.07.24 15.08.24
BL4/2024 05.09.24 06.06. bis 05.09.24 05.10.24 15.11.24
BL1/2025 05.12.24 06.09. bis 05.12.24 05.01.25 14.02.25

1 interner Abgabetermin, in erster Linie für Mitglieder des PdSK relevant.
2 interner Abgabetermin & an diesem Termin wird gleichzeitig die Longlist mit den Nominierungen veröffentlicht.

Durchführungs­bestimmungen

Aktuelle Durchführungs­bestimmungen zum Download (PDF)

Der Preis der deutschen Schallplattenkritik wurde 1963 von dem Bielefelder Verleger Richard Kaselowsky gegründet. Nach wechselhaftem Schicksal etablierte er sich im Dezember 1980 in der heutigen Form als ein unabhängiger, eingetragener Verein. Aufgabe des Preises ist es, die Öffentlichkeit auf herausragende neue Musik- und Hörbuchproduktionen sowie filmische Musikdokumentationen – unabhängig vom Übertragungsmedium – aufmerksam zu machen, sofern sie öffentlich zugänglich sind. Die Preisfindung obliegt einer Gesamtjury von in deutscher Sprache publizierenden Musik- und Literaturkritikern. Sie wird erarbeitet von den Fachjurys und dem Jahresausschuss. Die Durchführungs­bestimmungen legen die Modalitäten der Preisfindung fest.

Die Jury

Die Voraussetzungen für eine Jurortätigkeit beim Preis der deutschen Schallplattenkritik sind durch die Satzung geregelt. Die Tätigkeit als Juror schließt die Pflicht ein, vier Mal jährlich zu nominieren und vier Mal jährlich zu werten. Jeder Juror sollte zur Mitarbeit im Jahresausschuss bereit sein. Die Gesamtheit der maximal 160 Juroren teilt sich auf in 32 Fachjurys. Jede Fachjury ist mit fünf Juroren besetzt. Eine Doppelmitgliedschaft in zwei Fachjurys ist im Ausnahmefall möglich. Ist ein Juror an der Produktion eines neu veröffentlichten Titels, der in sein Fachgebiet fällt, in welcher Form auch immer beteiligt, besteht Meldepflicht. Der Juror darf einen solchen Titel weder nominieren noch bewerten. Im Fall der Nominierung einer solchen Produktion durch einen Jury-Kollegen verliert der an der Produktion beteiligte Juror sein Stimmrecht bezüglich dieser Produktion. Meldepflicht besteht ebenfalls im Falle einer Mitarbeit beim OPUS (ehem. Echo-Preis) der Deutschen Phonoakademie (Bundesverband Musikindustrie). Wer binnen zwölf Monaten die o.g. Termine dreimal nicht einhält, verliert die aktive Mitgliedschaft. Missachtet ein Juror anderweitig die Aufgaben und Ziele des Vereins, insbesondere Durchführungs­bestimmungen oder Satzung, kann er vom Vorstand mit sofortiger Wirkung suspendiert werden, bis die Mitgliederversammlung über den Ausschluss entscheidet.

Der Jahresausschuss

Der Jahresausschuss trifft sich einmal jährlich, um Jahres- und Ehrenpreise sowie den Nachtigall- Preisträger zu ermitteln. Der Jahresausschuss setzt sich zusammen aus dem Vorsitzenden des Vorstands und acht Juroren. Die Berufung erfolgt durch den Vorsitzenden. Bei der Zusammensetzung des Jahresausschusses sollte in sinnvollem Proporz sukzessive das gesamte Spektrum der Fachjurys (klassische Musik, Popmusik, Rock, Jazz, Weltmusik, Hörbücher, Jugendproduktionen etc.) repräsentiert sein. Die Mitwirkung im Jahresausschuss ist für die Juroren auf drei Jahre in Folge begrenzt.

Die Auszeichnungen

Zur Auszeichnung von künstlerisch und aufnahmetechnisch hervorragenden Musik- und Hörbuchproduktionen sowie filmischen Musikdokumentationen dienen erstens die Bestenliste (Vierteljahresliste), zweitens die Vergabe von Jahres- und Ehrenpreisen und drittens die Verleihung der »Nachtigall«. Die Bestenliste wird vier Mal jährlich durch die Fachjurys ermittelt. Die Jahres- und Ehrenpreise werden auf Basis von Vorschlägen der Gesamtjury durch den Jahresausschuss ermittelt. Auch die Ermittlung des »Nachtigall« Preisträgers obliegt auf Grundlage von Vorschlägen aus der Gesamtjury dem Jahresausschuss. Ehrenpreise und »Nachtigall« werden vergeben an Persönlichkeiten oder Gruppen, die sich künstlerisch oder aufnahmetechnisch herausragend im Bereich der Musik- und Hörbuchproduktionen sowie der filmischen Musikdokumentation verdient gemacht haben.

Jahrespreise, Ehrenurkunden, Nachtigall

Jährlich verleiht der Jahresausschuss der Jury Jahrespreise in zehn spartenübergreifenden Kategorien. Er legt außerdem die drei Ehrenpreisträger des Jahres und den »Nachtigall«-Preisträger fest. Jeder Juror der Gesamtjury macht hierzu bis zu einem gegebenen Stichtag Vorschläge. Diese Nominierungen werden veröffentlicht (Longlist der Jahrespreise). Zwei Monate später ermittelt der Jahresausschuss auf Grundlage der Nominierungsliste in mündlicher Beratung die Preisträger. Bei der Veröffentlichung der Jahrespreise und Ehrenurkunden sind die Gründe der Zuerkennung in einer Jury-Begründung bekannt zu machen.

Bestenlisten (Vierteljahreslisten)

Die Ermittlung der Bestenlisten erfolgt in zwei Durchgängen: der Nominierungsphase und der Bewertungsphase. Erstens nominiert jeder Juror vier Mal jährlich bis zu drei Titel seines Fachgebiets, die im deutschsprachigen Raum im vorausgegangenen Quartal neu veröffentlicht wurden (siehe oben: Termine). Diese Nominierungen werden veröffentlicht auf der vierteljährlichen Longlist. Zweitens wertet jeder Juror alle in seinem Fachgebiet nominierten Titel nach einem Punktesystem. Es können 0 bis 10 Punkte vergeben werden. 10 Punkte können nur einmal, 9 oder weniger Punkte mehrfach vergeben werden. Der höchstplatzierte Titel wird in die Bestenliste aufgenommen, sofern er mindestens 40 Punkte erreicht. Sollte ein Titel ausnahmsweise nur von 4 Juroren einer Jury bewertet werden, wird eine auf 5 Wertungen hochgerechnete Gesamtbewertung ermittelt. Bei weniger als 4 Wertungen bleibt der Titel unberücksichtigt. Besteht Punktgleichheit zwischen mehreren Titeln, entscheidet die Stichwahl. Bei der Veröffentlichung der Bestenliste sind die Gründe der Zuerkennung in einer Jurybegründung bekannt zu machen.
Kriterien zu Nominierung und Wertung können sein: Interpretation, künstlerische Qualität, Repertoirewert, Präsentation, Klangqualität u.v.a.m.

Fachjurys der Bestenliste

1. Orchestermusik 17. Jazz I
2. Konzerte 18. Jazz II
3. Kammermusik I 19. Weltmusik
4. Kammermusik II 20. Traditionelle ethnische Musik
5. Tasteninstrumente I 21. Liedermacher
6. Tasteninstrumente II 22. Folk und Singer/Songwriter
7. Oper I 23. Pop
8. Oper II 24. Rock
9. Chor und Vokalensemble 25. Hard und Heavy
10. Klassisches Lied & Vokalrecital 26. Alternative
11. Alte Musik 27. Club und Dance
12. Zeitgenössische Musik 28. Electronic und Experimental
13. Historische Aufnahmen Klassik 29. Blues
14. Grenzgänge 30. R&B, Soul und HipHop
15. Filmmusik 31. Wortkunst
16. Musikfilm 32. Kinder- & Jugendaufnahmen
Open